Montag, 31. August 2009

Was alles so "Ausdruck der Souveränität der abgelehnten Richterin" sein kann...

Anfang Juli erlebten über 80 ZuschauerInnen sowie Angeklagter und Verteidiger am AG Dresden eine Richterin Fahlberg, deren Nerven offensichtlich, aus welchem Grunde auch immer, blitzblank lagen, und die es darüber hinaus schaffte, selbst für die Situationen zu sorgen, die ihre Nerven entsprechend zur Schau stellten (vgl. entsprechenden Blogbeitrag). Sie wurde abgelehnt, worauf sie in ihrer dienstlichen Äußerung noch einmal nachlegte und auch Tage nach der geplatzten Hauptverhandlung Dinge erfand, die es nicht gegeben hat, wie in unserer Stellungnahme ausgeführt wurde.

Wochenlang geschah zunächst nichts - zumindest wurde keine Entscheidung über die Ablehnung der Richterin bekannt gegeben. Als wir am 18. August am Amtsgericht nachfragen, stellt sich jedoch heraus, dass schon lange entschieden worden war - Richter Frank Ponsold hatte bereits am 24. Juli die Ablehnung zurückgewiesen, nur mitgeteilt worden war die Entscheidung vom AG Dresden nicht, was dann aber - immerhin - nachgeholt wurde. Wer die Begründung des RiAG Ponsold liest, ist sich unsicher, für wen diese am peinlichsten ist: Für den Verfasser, der (nicht ganz unüblich) einfach einmal die Dinge, zu denen selbst einem "kreativen" Richter nichts mehr einfällt, einfach weglässt (z.B. die durch nichts zu rechtfertigende Behauptung der Richterin, dass sich in der Hauptverhandlung "diverse Zuschauer" befunden hätten, "die offenbar mit dem Ziel gekommen" seien, „die Verhandlung durch Zwischenrufe und Meinungsäußerungen zu stören."; oder dass es zur "Entfernung der ersten Störer" gekommen sei, obwohl nur ein Zuschauer aus dem Verhandlungssaal geführt wurde; etc. pp.)? Oder ist es nicht sogar peinlicher für Richterin Fahlberg, dass ihr Kollege ihr in typischer Krähen-hacken-sich-gegenseitig-keine-Augen-aus-Manier beispringt und ernsthaft attestiert, dass Fahlbergs Verhandlungsführung "Ausdruck der Souveränität der abgelehnten Richterin" sei?

Dann war es wohl auch "Ausdruck der Souveränität der abgelehnten Richterin", als diese zunächst völlig willkürlich dem Angeklagten verweigerte, seine Einlassung im Stehen abzugeben, um nach zehnminütiger Diskussion und der dreimaligen Nachfrage der Verteidigung, ob es denn - unabhängig vom eh bestehenden Recht des Angeklagten zu stehen - jemandem weh tue, wenn er nicht sitze, den Staatsanwalt fragte(!): "Akzeptieren wir das jetzt?". "Souveränität" à la Ponsold...

Zum zunächst streng erteilten Verbot des Stehens bei der Einlassung erklärt Ponsold: "Soweit die abgelehnte Richterin den Angeklagten aufforderte, im Sitzen seine Einlassung abzugeben, ist ebenfalls keinerlei unsachgemäßes oder unangemessenes Sachleitungsverhalten zu erblicken." Was, extrem zurückhaltend formuliert, unzutreffend ist, da es keinerlei Recht des Gerichts gibt, den Angeklagten zu einer Einlassung im Sitzen zu verpflichten. Irgendwie ahnt wohl auch Ponsold, dass diese Auffassung kaum ernsthaft durchgeht, und schiebt hinterher: "Auf den außergewöhnlichen Wunsch des Angeklagten ist ihm die Abgabe seiner Einlassung im Stehen gestattet worden." Nun ist auch das weniger als die halbe Wahrheit, denn dieses Ergebnis musste in absurder Diskussion vom Angeklagten und seinem Verteidiger erkämpft werden. Auch der Rest seiner Ausführungen ist nicht weniger lesens- und bestaunenswert...

Kurzum: Es bleibt bei Richterin Fahlberg, der Souveränen. Wir haben daraufhin letzte Woche eine Reihe von neuen Verhandlungsterminen vorgeschlagen. Reaktion ist bisher keine ergangen...

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

"Oder ist es nicht sogar peinlicher für Richterin Fahlberg, dass ihr Kollege ihr in typischer Krähen-hacken-sich-gegenseitig-keine-Augen-aus-Manier beispringt und ernsthaft attestiert, dass Fahlbergs Verhandlungsführung "Ausdruck der Souveränität der abgelehnten Richterin" sei?"

.... wieso hacken keine Augen aus? Die Verhandlungsführung war tatsächlich Ausdruck ihrer Souveränität - etwas weniger schmeichelhaftes kann die Lady eigentlich kaum attestiert bekommen ....

TKDV-Initiativen Dresden & Frankfurt a.M. hat gesagt…

Wenn Souveränität im Sinne von "höchste, überlegene Verfügung über die Machtmittel" (http://de.wiktionary.org/wiki/Souver%C3%A4nit%C3%A4t) verstanden wird, dann könnte man das in gewisser Weise so sehen :-)

Wenn darunter allerdings eine "selbstsichere Haltung einer Person gegenüber anderen" verstanden wird, eher weniger, und dreimal nicht im Sinne einer "von anderen ... unabhängige Selbstständigkeit ... in seinem eigenen Gebiet" - dazu war Frau Fahlberg dann doch durchgehend zu sehr auf die "Unterstützung" durch den StA angewiesen...

Leider leider hat sich Herr Ponsold hier offensichtlich keiner Ironie oder gar eines Sarkasmus bedienen wollen, insofern - bleibt es bei den Krähen...