Mittwoch, 24. November 2010

Neues Spiel neues Glück? Ermittlungsverfahren wg. Verstoß gg. § 86a StGB bei Zapfenstreich in Dresden

Auf manche Dinge ist Verlass. Immer, wenn sich die Bundeswehr in Dresden ihr Stelldichein zum Zapfenstreich gibt, gibt es dagegen Protest. Dieser Protest nimmt auch immer wieder - das ist ja auch zumindest einer der Gründe, warum es überhaupt besonderen Protest gegen diese besonders martialische Show gibt - Bezug auf die Geschichte, kurz: Bezug auf dunkelste Momente deutscher Geschichte, in denen militärische und/oder politische Propaganda notwendige Wegbereiter für die Entwicklungen bis hin zum "Totalen Krieg" waren.

2006. Dresden. Zapfenstreich. Protest. Aufkleber mit Helmen mit SS-Runen. § 86a StGB. Ermittlungsverfahren. Hausdurchsuchung. Strafverfahren. Freispruch. All das etwas länger und weniger einfach, als es in diesen Stichworten zum Ausdruck kommt, aber dieses Blog erzählt ja die ganze Geschichte.

2010. Dresden. Zapfenstreich. Protest. Sportpalastrede via Lautsprecher. §86a StGB. Ermittlungsverfahren. Da stehen wir heute.

Wir fragen uns, wie man eigentlich so lernresistent sein kann... Der BGH hatte 1972 erklärt, was selbst das AG Dresden - nach einer ganzen Weile, am Ende, immerhin - 2009 verstanden hat, selbst die Staatsanwaltschaft Dresden, wenn auch erst etwas später, und was so schwierig eigentlich zu verstehen nicht ist: Werden Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen in offenbar kritisch-distanzierender Art und Weise verwendet, so ist der Tatbestand des § 86a StGB nicht erfüllt.

Die erste Frage ist die, ob die "Sportpalastrede" unter § 86a StGB fällt. Ohne hier schon einer Antwort vorgreifen zu wollen: Wenn das Ermittlungsverfahren tatsächlich weiter geführt werden sollte, so wird sich die Staatsanwaltschaft Dresden einmal mehr mit der unangenehmen Frage konfrontiert sehen, warum in Fällen wie diesen zugelangt werden soll, während vergleichbare Vorfälle in Fällen nationalsozialistischer Verwendung keineswegs als Straftat gewertet wird... Details heben wir uns für später auf...