Freitag, 22. Januar 2010

StA Dresden äußert sich zum Rechtsmittel gegen Freispruch im "Zapfenstreich-Verfahren"

Die Staatsanwaltschaft hat Stellung bezogen. Wie der heutigen Presse zu entnehmen ist, erklärte der Sprecher der StA Dresden, Christian Avenarius, "die mündliche Urteilsbegründung habe nicht überzeugt". Das Amtsgericht Dresden hatte bei der Urteilsverkündung im Dezember betont, das inkriminierte Plakat lasse eine Distanzierung vom Nationalsozialismus "deutlich genug" erkennen. Scheinbar kann die Staatsanwaltschaft sich dem nicht anschließen - bleibt zu fragen, auf welchem Auge dieselbe wohl blind sein muss, um zu diesem Schluss zu kommen...

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