Dienstag, 22. Dezember 2009

StA Dresden kann's nicht lassen: Rechtsmittel im "Zapfenstreich"-Prozess (§ 86a StGB) eingelegt

Im Verfahren wegen der kritischen Verwendung von SS-Runen auf einem antimilitaristischen Plakat in Dresden, das letzte Woche am AG DD nach bisher über dreijähriger Dauer seit Beginn der Ermittlungen mit einem Freispruch endete, hat die Staatsanwaltschaft es sich nicht nehmen lassen und Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Man wird abwarten müssen, ob sie das Rechtsmittel nach dem schriftlichen Urteil des Amtsgerichts aufrecht erhält. Abgesehen davon, dass es schon eher peinlich anmutet, dass die Staatsanwaltschaft nicht stille schweigt nach diesem politischen Verfahren und froh ist, die Sache im Sande verlaufen lassen zu können - begrüßen wir die Entscheidung. Denn: Zum einen muss Richterin Fahlberg nun ein ausführliches, möglichst revisionssicheres Urteil schreiben, abgekürzte Gründe nach § 267 Abs. 4 StPO sind damit dahin. Hätte sie dermaleinst die Anklage gar nicht zugelassen, hätte sie sich das Leben wirklich einfacher machen können, aber spät rächt sich, was ein Fehler ist... Hält die StA dann das (nach Angaben der Geschäftsstelle des Amtsgericht als Revision bezeichnete) Rechtsmittel wirklich aufrecht, so dürfte es - wenn denn die Gründe im schriftlichen Urteil etwas ausführlicher und besser sind, als in der mehr als knappen mündlichen Urteilsbegründung - eine weitere positive OLG-Entscheidung zur Frage der kritischen Verwendung von "Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" geben. Auch das wäre letztlich zu begrüßen, denn die alleinige Meinung eines AG Dresden interessiert global ja doch eher weniger.

Alles in allem: Ein zwar zum Fremdschämen Anlass gebendes, aber dennoch dankbar angenommenes Weihnachtsgeschenk der Staatsanwaltschaft an den Angeklagten.

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