Montag, 1. Februar 2010

Kooperation zw. StA Dresden und LKA "ein Versehen"? Nö, die machen das immer so...

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat in den letzten Wochen wieder einmal von sich Reden gemacht. Das Bündnis "Dresden Nazifrei" war der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und LKA Sachsen zum Opfer gefallen: Wegen der Aufrufplakate wurden in Berlin und Dresden mehrere Hausdurchsuchungen vorgenommen, darüber hinaus gab die StA Dresden dem LKA die Aufgabe mit auf den Weg, die Domain http://www.dresden-nazifrei.de/ sperren zu lassen, was am Ende auch mehr oder minder gelang. An beiden Vorgängen gab es allerlei (berechtigte) Kritik.

So ist die Konstruktion des Aufrufs zu einer Straftat nach § 21 VersG schon deshalb fraglich, da unstrittig weder Gewalttätigkeiten vorgenommen noch angedroht wurden bzw. hierzu nicht aufgerufen wurde. Bleibt einzig die Qualifikation durch "grobe Störungen". Nun muss aber die Absicht selbst, eine Demonstration "zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln", entsprechend qualifiziert sein. Was also nicht funktioniert, und zwar schon aus Gründen der reinen Logik, ist zu sagen: Mit einer Blockade soll die Nazi-Demo verhindert werden, und das ist dann automatisch eine "grobe Störung" - dann hätte man die Qualifikation aus dem Tatbestand raus lassen können. Man könnte im Gegenteil eher zu der Auffassung kommen, dass das Verhindern oder Sprengen einer Demo oder die Vereitelung der Durchführung einer Demo kaum "ungröber" versucht werden kann, als z.B. durch eine friedliche Sitzblockade. "Ungröber" dürfte wohl nur der Versuch sein, die Nazi-Demo durch Telepathie oder Telekinese aufzuhalten (also durch einen in diesem Fall unstrafbaren untauglichen Versuch). Kurzum: Hier hat die Staatsanwaltschaft mal wieder etwas schnell geschossen, und man fragt sich, was das für Kollegen sind, die in einer solch heiklen Situation wie zum 13. Februar in Dresden so dermaßen einäugig vorgehen...

Zur Domain-Sperrung wurde vor allem kritisiert (z.B. hier und hier), dass die StA mit dem LKA im Rahmen einer Strafverfolgung einen Schritt zu weit gegangen ist und sich im Rahmen der Gefahrenabwehr bewegt hat, für den sie nicht zuständig ist. Die StA selbst spricht inzwischen von einem "Versehen" (kein Scherz): "Für die Gefahrenabwehr sind wir nicht zuständig, sondern allein die Polizei." Ist das glaubwürdig? Man muss wohl schon eine gehörige Portion Naivität mit sich herumschleppen, um dies zu glauben. Vor allem aber: Hey, die machen das immer so!

Warum äußern wir uns auf diesem Blog zu der Sache? - Genau, wir hatten das gleiche Problem. Erstens: Es gab eine linke Demo. Zweitens: Es gab einen Aufruf dazu. Drittens: Den gab's auch im Internet. Viertens: Der Aufruf selbst ist rel. eindeutig nicht strafbar. Fünftens: Die StA sagt "Papperlapapp, erstmal Hausdurchsuchung". Sechstens: Die Freunde vom LKA kümmern sich zusammen mit der StA um die Sperrung der Domain.

"Nach Absprache mit der verfahrensführenden Staatsanwältin ... soll nun beim entsprechenden Betreiber des Nameservers ... auf eine Sperrung der Seite http://www.ohne-uns.de hingewirkt werden." - so damals Kriminaloberkommissar Steinbach nach einem Schwätzchen mit Staatsanwältin Frohberg. Daraufhin erging dann ein Drohschreiben des LKA: "Daher ergeht hiermit die Aufforderung unmittelbar nach Erhalt dieses Schreibens die entsprechende Seite zu sperren. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei Nichtbefolgen dieser Aufforderung der Verdacht auf Beihilfe beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gern. §§ 86a, 27 StGB gegeben ist." Dieses Schreiben ist schon von daher spannend, als dass das LKA durch seine Drohung sich wegen Nötigung strafbar gemacht haben könnte. Und dass die Sache mit der StA abgesprochen war? Klar: Ein "Versehen"...

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